Berlin. Die alte Gas- oder Ölheizung könnte schon jetzt unter die Austauschpflicht fallen. Die Einhaltung wird kontrolliert und sogar geahndet.
- Das Heizungsgesetz sorgt für Diskussionen. Dabei gibt es längst Regelungen für den Austausch einer Heizung
- Wer trotz dieser Regelungen seine Heizung behält, muss mit Strafen rechnen
- Und die können es für Verbraucher in sich haben, wenn die Heizung älter als 30 Jahre ist
Horrende Gas- und Heizölpreise haben für viele Verbraucher die Energiekrise geprägt. Seit Jahresbeginn hat sich der Energiemarkt aber wieder beruhigt – mehr noch: Der Gaspreis hat sich auf Vorkriegsniveau eingependelt und auch der Preis einen Liter Heizöl ist drastisch gesunken und hat sich lokal unter der Ein-Euro-Marke stabilisiert. Die Energiepreise für Heizöl und Gas sind zumindest derzeit kein Grund zur Sorge mehr – dafür aber die Pläne der Ampel-Koalition für ein Verbot klassischer Gas- und Ölheizungen ab 2024 in Deutschland. Lesen Sie hier: Heizung älter als 30 Jahre - Diese Förderungen vom Staat gibt es.
"Austauschpflicht" für Gas- und Ölheizungen greift schon jetzt: Wer betroffen ist
Schon im März hatten die Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck für ein schrittweises Gas- und Ölheizungsverbot ab 2024 Verbände und politische Opposition geschockt. Die Hoffnung vieler: Die Koalitionspartner SPD und FDP bremsen Habecks Pläne. Im Kern jedoch haben sich die Ampel-Parteien auf ein Verbot von neuen Gas- und Ölheizungen ohne regenerativen Anteil geeinigt. Bislang sind die Pläne nur ein Kabinettsentwurf – es ist also noch nichts in Stein gemeißelt. Was manche nicht wissen: Es gibt auch derzeit schon eine "Austauschpflicht". Lesen Sie hier: Habeck plant grundlegende Änderungen am Heizungsgesetz

Diese "Austauschpflicht" zu alten Heizungen mit Konstanttemperaturkessel würde unabhängig vom Gesetzentwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz ab 2024 weiter Bestand haben – das teilte das Wirtschaftsministerium auf Nachfrage unserer Redaktion mit. Von der "Austauschpflicht" betroffen sind im Grunde alle Verbraucher mit einer Gas- oder Ölheizung, die über 30 Jahre alt ist. Das Ziel: Nicht mehr effiziente Gas- sowie Ölheizungen sollen in den nächsten Jahren von der Bildfläche verschwinden.
Verbot für alte Gas- und Ölheizungen: Wie die Austauschpflicht kontrolliert wird
Von der Austauschpflicht gibt es nur wenige Ausnahmen – bedeutet: Der Großteil der Verbraucher mit einer alten Gas- oder Ölheizung ist schon jetzt oder in den kommenden Jahren betroffen. Aufschieben sollten Eigentümer die Austauschpflicht nicht – den deren Einhaltung wird kontrolliert. Konkret sind dafür die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger zuständig – das Wirtschaftsministerium spricht gegenüber unserer Redaktion von einer "unbürokratischen" Ausgestaltung. Meist werde kein rechnerischer Nachweis benötigt.
"Stattdessen soll es eine vorab definierte Reihe von Möglichkeiten zur Umsetzung geben", sagt Susanne Ungrad, Pressereferentin im Wirtschaftsministerium. Doch was sind das für Optionen? Diese Frage haben wir an den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks weitergeleitet. Ein Sprecher klärt gegenüber unserer Redaktion auf. In den allermeisten Fällen laufe die Überprüfung der Austauschpflicht tatsächlich unbürokratisch über die sogenannte "Vermutungsregelung" ab. Das bedeutet: Bei der nächsten planmäßigen Wartung schätzt der Schornsteinfeger die Lage vor Ort ein. Lesen Sie hier: Neue Strafen und Bußgelder drohen ab 2024 beim Heizen.
- Nachbesserung: Ölheizung erneuern und effizienter heizen – das müssen Sie tun
- Tausch: Ölheizung tauschen und von Förderung profitieren – einen Bonus gibt es
- Austauschpflicht: Frist endet bald – wer seine Ölheizung austauschen muss
- Plan von Habeck: Schock für Verbraucher – Verbot von Ölheizungen rückt näher
- Kosten für Tausch: Verbot von Ölheizungen rückt näher – so viel kostet die Umrüstung
Schornsteinfeger prüfen Austauschpflicht: Experte erklärt – wie es funktioniert
Ist neben der alten Gas- oder Ölheizung noch eine regenerative Heizungsanlage in Betrieb, wird es etwas komplexer. Ein Beispiel: Neben einer alten Gasheizung betreibt ein Haushalt eine Wärmepumpe – somit ist der regenerative Anteil gegeben. Dieser soll ab 2024 nach Plänen der Ampel auch für neue Gas- und Ölheizungen jünger als 30 Jahre gelten. "Im genannten Fall muss die Wärmepumpe mindestens 30 Prozent des Wärmebedarfs decken", so der Sprecher des Schornsteinfegerhandwerks. Kann der Schornsteinfeger das vor Ort vermuten, hat sich die Sache erledigt.
Wird ausschließlich mit einer Gas- oder Ölheizung geheizt, muss der Schornsteinfeger nur auf das Alter der Heizung schauen. Ist die eigene Gas- oder Ölheizung von der Austauschpflicht betroffen? Auch Verbraucher können das Alter ihrer Heizung leicht bestimmen – dafür gibt es mehrere Möglichkeiten. In größeren Gebäudekomplexen mit diversen Heizungsanlagen kann der Schornsteinfeger auch einen Energieberater mit einem Gutachten beauftragen und anhand dessen sein Urteil fällen.
- Widerruf: Heizölbestellung stornieren – können Verbraucher so sparen?
- Verunsicherung ist groß: Alle aktuellen Entwicklungen, Tipps und Ratgeber zum Thema Heizung im Überblick
- Empfehlung: Heizölpreise brechen ein – jetzt kaufen oder warten? Expertin gibt Tipp
- Preise heute:
- Hilfen für Verbraucher: Der Zuschuss für Heizöl und Pellets wird zum Alptraum
- Tipps und Tricks: Heizöl günstig in der Nähe kaufen – So finden Sie den besten Preis
Verstoß gegen Austauschpflicht kann teuer werden: So viel Bußgeld ist möglich
Und wenn jemand die Austauschpflicht nicht beachtet? "Dann sprechen wir zunächst mit den Eigentümern darüber. Die Bestätigung kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen", erklärt der Sprecher vom Schornsteinfegerhandwerk. Natürlich gebe es Eigentümer, die sich nicht an die Auflagen halten oder diese ablehnen. "In solchen Fällen informieren die Schornsteinfeger die untere Behörde." Lokal kann das etwa die Baubehörde sein – je nachdem, was für eine Instanz im jeweiligen Bundesland zuständig ist.
Hier wird dann über das weitere Vorgehen entschieden. Bei Verstößen sind laut aktuellem Gebäudeenergiegesetz schon jetzt bis zu 50.000 Euro Bußgeld möglich. Umso mehr lohnt es sich, Informationen über das Alter der eignen Gas- oder Ölheizung einzuholen. Ein guter Zeitpunkt dafür ist der nächste Besuch vom Schornsteinfeger. Auch Verbraucherzentralen und Energieberater sind gute Ansprechpartner und können bei der Suche nach einer Alternative zur Gas- oder Ölheizung unterstützen.
- Tausende Euro mit Wärmepumpe sparen: Energieberater gibt Verbrauchern entscheidenden Tipp
- Gift in Wärmepumpe: Wärmewende in Gefahr?
- Heizung: Das ist die beste Wärmepumpe - Verkaufssieger erstaunt Expertin
- Ein Indiz verrät den wahren Grund für den Viessmann-Deal mit der US-Firma Carrier Global
- Spannende Nachrichten rund und die aktuelle Entwicklung zum Thema Heizen finden Sie in unserem News-Ticker
- Die neue Förderung für Wärmepumpen ab 2024: Wie viel Zuschuss der Staat bezahlt
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Leben