Berlin. Viele Arbeitnehmer blicken mit Unbehagen auf den Kalender: Die Steuererklärung steht an. Doch wer ist überhaupt dazu verpflichtet?
Viele Arbeitnehmer blicken mit Unbehagen auf den Kalender – die Steuererklärung steht an. Doch bei weitem nicht jeder ist zur Abgabe verpflichtet.
Die Pflicht zur Steuererklärung gilt nur für
- Arbeitnehmer oder Pensionäre, die Nebeneinkünfte etwa aus Mieten oder selbstständiger Arbeit von mehr als 410 Euro im Jahr haben – Einkünfte aus pauschal versteuerten Minijobs spielen hier keine Rolle;
- für Arbeitnehmer, die Lohnersatz wie Eltern-, Kurzarbeiter-, Kranken- oder Arbeitslosengeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben oder eine Abfindung, bei der die Lohnsteuer nach der Fünftel-Regelung berechnet wurde.
- Auch Unternehmer und Selbstständige, die Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit von mehr als 9408 Euro haben (Paare von mehr als 18.816 Euro), müssen ihre Steuern erklären,
- zudem berufstätige Ehepaare, wenn sie etwa die Lohnsteuerklassen III und V gewählt haben oder wenn ein Partner die Einzelveranlagung beantragt hat;
- ebenfalls Arbeitnehmer, die nach Steuerklasse V oder IV mit Faktor oder VI besteuert werden oder denen das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag – ausgenommen für Behinderte, Hinterbliebene und Kinder – gewährt hat.
Alle Texte der Steuerserie
- Steuerserie Teil 1: Alle Änderungen für 2020 auf einen Blick
- Steuerserie Teil 2: So senken Sie Ihre Steuerlast mit der Altersvorsorge
- Steuerserie Teil 3: Wie man Ausgaben fürs Homeoffice abrechnet
- Steuerserie Teil 4: Wie Eltern mit Betreuungskosten und Schulgeld Steuern sparen können
- Steuerserie Teil 5: Wie Rentner ihre Bezüge abrechnen
- Steuerserie Teil 6: So können Sie Ausgaben für Handwerker und Co. absetzen
- Steuerserie Teil 7: Wer Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben sollte
Müssen Rentner eine Steuererklärung machen?
- Die Frist gilt zudem für Rentner, wenn sie nach Abzug von Werbungskosten, Frei-, Pausch- oder Entlastungsbeiträgen im Jahr 2020 steuerpflichtige Einkünfte von mehr als 9408 Euro (Paare 18.816 Euro) hatten;
- für Pensionäre mit Bezügen von mehr als 11.400 Euro (Paare 21.650 Euro);
- für getrennt lebende wie geschiedene Ehepartner, die vom Ex-Partner Unterhalt bekamen, den dieser als Sonderausgaben absetzt;
- für Arbeitnehmer mit erhaltener Sonderzahlung oder einer bei der Lohnsteuer berücksichtigten Vorsorgepauschale, wenn diese höher ist als der mögliche Abzug für Vorsorgeaufwendungen.
Lesen Sie auch: Viele Entlastungen – So viel Steuern sparen Sie 2021
Auch die Ehe- oder Lebenspartner von steuerpflichtigen Arbeitnehmern müssen eine Erklärung abgeben, darüber hinaus jeder, der vom Finanzamt dazu aufgefordert wird.
Lesen Sie auch: Ehegattensplitting: Was für Paare bei der Steuer wichtig ist
Was kann ich tun, wenn mir die Zeit davongelaufen ist?
Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist und den Termin verpasst hat, „sollte sobald wie möglich die Steuererklärung nachreichen“, erklärt das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen. Zudem sollte man die Verspätung mitteilen und Gründe angeben. So kann man auf eine Fristverlängerung oder die Kulanz des zuständigen Sachbearbeiters hoffen. Was ebenfalls funktioniert: Verbraucher können sich einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein suchen. Lesen Sie auch: Steuererklärung 2020: Welche Fristen in diesem Jahr gelten
Mehr zum Thema Steuern
- Jahresende: Diese Steuer-Frist läuft zum 31. Dezember ab
- Fristen, Formulare, Spartipps: Das muss man zur Steuererklärung 2020 wissen
- Spar-Tipps auf den letzten Drücker: So holen Sie das Maximum aus der Steuererklärung raus
- Software: Mit diesem Programm klappt die Steuererklärung spielend
- Gerichtsurteil erwartet: Zahlen Renter zu viele Steuern?
Wen kann die Frist zur Abgabe der Steuererklärung kalt lassen?
Für Millionen Arbeitnehmer, für die keine der oben genannten Bedingungen zutrifft und deren Lohnsteuer wie vorgeschrieben vom Arbeitgeber abgeführt wird, ist die Erklärung freiwillig. Nach Schätzungen der Deutschen Steuergewerkschaft rechnen etwa vier Millionen Arbeitnehmer nicht mit dem Fiskus ab – und verschenken Geld.
Im März hat das Statistische Bundesamt neue Zahlen veröffentlicht, wonach im Jahr 2015 fast zwölf Millionen Steuerpflichtige eine Erstattung zu viel gezahlter Steuern bekommen haben – im Schnitt 1007 Euro. Viele davon hatten ihre Steuer freiwillig erklärt. (fmg/kai)
Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Leben