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Nach SEK-Panne in Wuppertal: Anklage gegen Goldhändler

Ein SEK-Einsatz in Wuppertal ging im Juni schief. Der Goldhändler, gegen den sich der Einsatz richtete, wird jetzt angeklagt. (Symbolbild)

Ein SEK-Einsatz in Wuppertal ging im Juni schief. Der Goldhändler, gegen den sich der Einsatz richtete, wird jetzt angeklagt. (Symbolbild)

Foto: Jochen Emde/FUNKE Foto Services

Wuppertal.  In Wuppertal ging im Juni ein SEK-Einsatz schief: Der Goldhändler befand sich auf einer Auslandsreise. Jetzt wurde Anklage gegen ihn erhoben.

Nach der teuren SEK-Panne im Juni hat die Wuppertaler Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Goldhändler erhoben. Das teilte das Wuppertaler Landgericht am Mittwoch mit. Dem Mann wird Steuerhinterziehung vorgeworfen.

Eine Spezialeinheit hatte im Juni sein Haus gestürmt und erheblich beschädigt, obwohl der Mann auf einer behördlich genehmigten Auslandsreise war. So gewarnt, war er nicht nach Deutschland zurückgekehrt. Ob es zum Prozess kommt, ist deswegen unklar.

Mit Sprengladungen Zugang zum Haus in Wuppertal verschafft: Frau erlitt Schock

Detonationen, Schüsse in die Luft und eine Verletzte: Bei der Polizeiaktion sollen 30.000 Euro Schaden entstanden sein. „Meine Mandantin ist die Ehefrau des Beschuldigten und Eigentümerin des Hauses. Sie wurde durch Splitter verletzt und hat einen Schock erlitten“, hatte Rechtsanwalt Carsten Rebber in Wuppertal damals berichtet.

Die Spezialeinheit habe sich an vier Stellen gleichzeitig mit Sprengladungen Zutritt zum Haus verschafft. Entsprechend habe das Haus danach ausgesehen. Der Ehemann der Frau habe zuvor zweieinhalb Jahre lang mit den Behörden kooperiert und alle Auflagen erfüllt.

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„Übertriebene Rambo-Nummer“ in Wuppertal hätte vermieden werden können

„Das hätte man alles vermeiden können, wenn man sich mal schlau gemacht hätte“, hatte Rebber gesagt. „Stattdessen kommen die mit Sprengladungen und dieser übertriebenen Rambo-Nummer, für die jetzt der Steuerzahler aufkommen muss.“

Das NRW-Innenministerium hat inzwischen eingeräumt, dass dem Vorfall ein „Büroversehen“ zugrunde gelegen habe. Die genehmigte Auslandsreise sei entgegen der Verfügungslage nicht im Polizeicomputer vermerkt gewesen. (dpa)

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