Gerichtsurteil

Essener Spielerberater siegt vor Gericht gegen die Fifa

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Der Essener Spielerberater und Jurist Ralf Bockstedte hat sich mit der Fifa angelegt - und vorerst gewonnen.

Der Essener Spielerberater und Jurist Ralf Bockstedte hat sich mit der Fifa angelegt - und vorerst gewonnen.

Foto: Kerstin Kokoska/ FUNKE Foto Services

Dortmund.  Die Fifa wollte neue Regeln für Spielerberater und deren Bezahlung durchsetzen. Das Dortmunder Langericht hat diese Regeln nun vorerst untersagt.

Fußballdeutschland und ein großer Teil der Fußballwelt blicken aktuell auf Dortmund. Der wesentliche Grund dafür ist natürlich das Saisonfinale in der Bundesliga und die mögliche Deutsche Meisterschaft für Borussia Dortmund. Aber auch fernab des Rasens gab es an diesem Mittwoch eine Entscheidung, die in der Fußballwelt Wellen schlagen dürfte: Der Weltverband Fifa hat vor Gericht eine empfindliche Niederlage eingefahren.

Die Fifa hatte ein neues Reglement für Spielerberater eingeführt, dass im Januar provisorisch in Kraft trat und ab Oktober vollständig gelten sollte. Dieses sieht eine Lizenzpflicht für Spielervermittler samt Multiple-Choice-Test vor - und vor allem eine Obergrenze bei Provisionen, die maximal drei Prozent des Spielergehalts oder zehn Prozent der Transfersumme betragen sollen.

Dagegen gab es erheblichen Widerstand aus der Beraterszene und mehrere Gerichtsverfahren. Unter anderem klagten der Essener Anwalt und Spielerberater Ralf Bockstedte und der Spielerberater Michael Frank gegen die neuen Regeln - und sie bekamen nun recht: Die achte Zivilkammer des Landgerichts Dortmund unter dem Vorsitzenden Richter Gerhard Klumpe untersagte es der Fífa und dem Deutschen Fußball-Bund, die neuen Regeln "in irgendeiner Form durchzusetzen, umzusetzen oder anzuwenden", wie das Gericht bekanntgab.

Gericht sieht Verstoß der Fifa gegen Kartellrecht

Der Grund: Die Regeln seien ein Verstoß gegen das Kartellrecht. Verbände wie die Fifa nämlich dürfen ihre marktbeherrschende Stellung nur nutzen, um Regeln vorzuschreiben, die sich unmittelbar auf den Sport beziehen und ein legitimes Ziel verfolgen. Daran ließ das Gericht schon während der Verhandlung am 3. Mai erhebliche Skepsis durchschimmern. Da zudem die Spielervermittler vorgetragen hatten, dass eine Anwendung der Regeln sie in ihrer Existenz bedrohen könnten, sah das Gericht eine Eilbedürftigkeit - und untersagte die Regeln vorläufig.

Wie es nun weitergeht, ist offen. Auch an anderen deutschen Gerichten, nämlich in Mainz und Frankfurt, sind Verfahren anhängig - diese wurden aber dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, weshalb sich eine Entscheidung noch eine ganze Weile hinziehen dürfte. Gegen die Entscheidung in Dortmund könnten Fifa und DFB nun Rechtsmittel einlegen und werden das voraussichtlich auch tun - noch aber ist kein Hauptsacheverfahren anhängig.

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