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In Winterberg droht renitenten Schuldnern die Parkkralle

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Parkkrallen und Ventilwächter kommen nun in Winterberg zum Einsatz, wenn Bürger trotz Mahnung nicht zahlen.

Parkkrallen und Ventilwächter kommen nun in Winterberg zum Einsatz, wenn Bürger trotz Mahnung nicht zahlen.

Foto: Stadt Winterberg

Winterberg.  Neben harten Maßnahmen bietet die Stadt Winterberg viele Behördengänge nun online an. Diese Services können nun im Internet erledigt werden:

Die Weichen sind gestellt: Die Stadtkasse Winterberg hat in den vergangenen Jahren die Möglichkeit des elektronischen Zahlens im Serviceportal der Stadt Winterberg ausgebaut. Giropay, Online-Lastschrift und seit Frühjahr 2022 auch PayPal. „Mit der neuen Bezahlmöglichkeiten per PayPal können die Bürgerinnen und Bürger im Serviceportal mit einem System bezahlen, das sie aus dem Online-Shopping bereits bestens kennen. Die ersten Monate haben gezeigt, dass sehr viele Leistungen hiermit bezahlt werden“, so Kämmerer Bastian Östreich.

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Die Stadt arbeitet intensiv daran, noch digitaler und somit auch bürgerfreundlicher zu werden. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die heimischen Unternehmen können einfach und bequem von zu Hause aus am PC oder mobil auf dem Smartphone von unterwegs aus den digitalen Service in Anspruch nehmen. So ist es möglich, Urkunden aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister zu beantragen und die Gebühren – dank Bezahlfunktion – gleich zu entrichten. Auch kann die Abfuhr von Sperrmüll oder Elektroschrott elektronisch beantragt und bezahlt werden.

Als Vermieter oder Wohnungsgeber kann die Wohnungsgeberbestätigung elektronisch an die Meldebehörde übermittelt werden oder es besteht die Möglichkeit der Gewerbeab-, Gewerbeum- und Gewerbeanmeldung. Neben eigenen Dienstleistungen der Stadt steht auch eine Vielzahl an Online-Dienstleistungen anderer Behörden zur Verfügung, die übersichtlich an zentraler Stelle zum Abruf bereitgehalten werden. Bei einigen Angeboten, ist aufgrund rechtlicher Vorgaben eine Unterschrift weiterhinerforderlich, so dass in diesen Fällen ein Ausdruck des Formulars auch künftig erforderlich ist.

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Der Kuckuck legt das Auto lahm

Die meisten Bürger kommen ihren Zahlungsverpflichtungen nach und bezahlen Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte pünktlich. Es gibt aber auch immer mal wieder Forderungen, die nicht beglichen werden. Die Stadtkasse treibt dann mühselig die offenen Forderungen ein. Im Falle einer nicht geleisteten Zahlung, wird mit dem Versenden einer Mahnung an die noch offene Forderung erinnert. Sollte auch auf eine zweite Zahlungsaufforderung nicht reagiert werden, können Vollstreckungsmaßnahmen wie Lohnpfändung oder der Besuch des Vollstreckungsbediensteten der Stadt erfolgen. Bei hartnäckigen Zahlungsunwilligen setzt die Stadt Winterberg jetzt auch Parkkralle und Ventilwächter ein. „Wenn die Zahlung zukünftig trotz aller Bemühungen und Maßnahmen ausbleibt, kann es sein, dass ein zahlungsunwilliger Schuldner sein Auto mit einer Parkkralle oder einem Ventilwächter blockiert und mit entsprechenden Hinweisen von uns versehen vorfindet.

Beispiele anderer Kommunen haben gezeigt, dass die offenen Forderungen durch diese Maßnahmen zügig beglichen werden oder zumindest eine Zahlungsvereinbarung getroffen wird. Diesen Effekt erhoffen wir uns auch“, so Jan Niklas Krallmann, Stadtkasse. Der Schuldner hat die Möglichkeit, innerhalb einer festgesetzten Frist die Schulden zu begleichen oder eine Vereinbarung mit der Stadtkasse zu treffen. Zahlt der Schuldner dann auch nach weiterer Anhörung und Zahlungsaufforderung nicht, erfolgt die Verwertung des Fahrzeuges durch Versteigerung in einer Zollauktion. Das steht allerdings erst am Ende eines aufwendigen Verfahrens, sollte eine Forderung trotz allem nicht beglichen werden.

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