Arnsberg. Die Stadt erklärt jetzt Hintergründe für Absagen einiger Veranstaltungen. Warum weitere Osterfeuer auf der Kippe stehen, lesen Sie hier
In Arnsberg wird die Osterfeuer-Tradition aktiv gelebt. Daher ist es der Stadtverwaltung ein großes Anliegen, alle Veranstaltungen zu ermöglichen. So ist es auch in diesem Jahr geschehen: Alle (!) der insgesamt 14 angemeldeten Osterfeuer in der ganzen Stadt wurden ordnungsbehördlich genehmigt. Nach Kenntnisstand der Verwaltung werden auch alle Veranstaltungen stattfinden, mit Ausnahme der Feuer in Alt-Arnsberg und am Dollberg in Neheim. Uns liegen jedoch aus gut unterrichteten Quellen Informationen vor, dass momentan die Veranstalter einiger dieser angemeldeten Osterfeuer darüber nachdenken, einen Rückzieher zu machen und die Osterfeuer in dieser Woche abzusagen. Laut dieser Quellen sollen aus diesem Grund noch einmal ein Gespräch mit Bürgermeister Ralf Paul Bittner in dieser Woche geben.
Nach Angaben der Stadt hätten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Ordnungsamt in jedem einzelnen Fall persönlich sehr dafür eingesetzt, alle Möglichkeiten mit den Veranstaltern auszuloten. In Alt-Arnsberg habe nach ihrem Kenntnisstand die in der Kürze der Zeit wohl nicht erfüllbaren Vorgaben der Bezirksregierung zum Feuerwerk als auch Brennmaterialmangel zur Absage durch den Heimatbund Arnsberg geführt. Hierzu wurde bereits umfangreich berichtet. Für die nächsten Jahre würden neue und tragfähige Konzepte erarbeitet.
Am Dollberg in Neheim spielt die Nähe zum Waldgebiet und zur Wohnbebauung eine entscheidende Rolle, erklärt die Stadt Arnsberg. Denn für Osterfeuer gilt nach Landesforstgesetz für alle Waldflächen ein Mindestabstand von 100 Metern zum Wald. In begründeten Ausnahmefällen kann das Regionalforstamt forstrechtliche Genehmigungen zur Unterschreitung des Abstandes erteilen. Dies ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Stadt auch in diesem Fall geschehen – jedoch verbunden mit der Auflage, zwei Löschfahrzeuge vor Ort sicherzustellen. Daraufhin habe sich der Veranstalter entschieden, das Osterfeuer nicht stattfinden zu lassen.
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Entgegen öffentlich kursierender Informationen wurde ebenso das Osterfeuer Moosfelde jetzt ordnungsbehördlich genehmigt. Hier stehe lediglich die Zustimmung der zuständigen Forstbehörde aus.
Aus diesem Grund freue sich die Stadt Arnsberg sehr, dass der Ostersonntag in der Stadt wieder vielerorts – in Voßwinkel, Holzen, Bachum, Neheim, Moosfelde, Müschede, Hüsten, Niedereimer, Bruchhausen, Herdringen, Uentrop und Oeventrop – abends am Feuer verbracht werden kann. Auch in Zukunft werde sich die Stadt mit aller Kraft und im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen, Traditionsveranstaltungen wie diese stattfinden lassen zu können.
Weitere Fragen und Antworten rund um die Osterfeuer in Arnsberg
Was macht ein Osterfeuer aus? Ein Osterfeuer ist per Definition ein sogenanntes „Brauchtumsfeuer“ und wird in der Regel von Vereinen, Organisationen, Gruppen o. ä. ehrenamtlich organisiert und öffentlich für jede und jeden veranstaltet. Wer ein Osterfeuer organisiert, zeigt dies der Ordnungsbehörde mit den entsprechenden Angaben und Vorgaben an.
Wer genehmigt ein Osterfeuer?
Grundsätzlich kann ein Osterfeuer ohne behördliche Genehmigung stattfinden, sofern alle Vorgaben eingehalten werden. Allerdings ist das Osterfeuer beim Ordnungsamt anzumelden. Das Ordnungsamt der Stadt Arnsberg prüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben unter Einschaltung von fachkundigen Stellen (z.B. Feuerwehr) eingehalten werden. Zu den Vorgaben zählen unter anderem Sicherheitsabstände (in Bezug auf die Rauchentwicklung, brennbare Materialien vor Ort, zu Wald und Gebäuden…), geeignetes Brennmaterial, Zeitpunkt des Aufbaus und Abbrennens, Kontrolle der Feuerstelle vor dem Entzünden (befinden sich noch Tiere darin?), Brandschutzmaßnahmen während des Feuers und danach.
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Werden die Vorgaben nicht eingehalten, kann entweder ein Auflagenbescheid mit Einschränkungen bzw. Vorgaben zum Osterfeuer ergehen, so dass dies doch stattfinden kann. Nur wenn selbst bei großzügiger Ermessensausübung die Gefahrenlage nicht beseitigt werden kann, müsste das Osterfeuer ordnungsbehördlich untersagt werden. Hinzu kann eine Genehmigungspflicht durch die zuständige Landesforstbehörde in Frage kommen, wenn gewisse Abstände zu Waldgebieten unterschritten werden. Auch hier kann die Forstbehörde Ausnahmen erteilen, die in der Regel mit Sicherheitsauflagen versehen sind.
Wovon hängt die Genehmigung eines Osterfeuers bzw. hängen die Auflagen ab?
Für die Durchführung eines Osterfeuers sind mehrere Dinge wichtig, u.a.: • Der Ort/die Umgebung – liegt er nah am Wald? Wie nah ist die nächste Bebauung?
• Gibt es Straßen und Flughafen in der Nähe (wegen gefährlicher Sichtbehinderung)?
• Gibt es ausreichend und sichere Fluchtwege?
• Ist bei besonderen Brandgefahren ggfs. Feuerwehr vor Ort?
• Ist genügend Löschwasser vorhanden?
• Ist die Überwachung des Restfeuers/Glut nach Beendigung gesichert?
• Liegt eine ausreichende Mobilfunkverbindung für den Notfall vor?
• Kann ausreichender Sicherheitsabstand zum Feuer gewährleistet werden?
• Wie sind die Wetterverhältnisse (starke Winde und/oder sehr trocken = erhöhte Brandgefahr)?
• Liegt ein Wassergewinnungsgebiet oder Naturschutzgebiet vor?
• Ist das Brennmaterial zugelassen und geeignet?
• Größe des Feuers - Wie groß bzw. wie hoch soll das Feuer werden?
• Die erwartete Zahl an Besucherinnen und Besucher – Wie viele Menschen werden erwartet?
• Das Programm – gibt es einen Getränkeverkauf, Musik, Feuerwerk etc.?
Was passiert in den nächsten Jahren mit den Osterfeuer-Veranstaltungen?
In den nächsten Jahren wird alles darangesetzt, die bisherigen Veranstalter und Aktiven im Ehrenamt zu unterstützen und gemeinsam an Lösungen arbeiten, damit die Tradition aufrechterhalten wird. Die Stadt Arnsberg hat für dieses Jahr mit den Veranstaltern gesprochen um zu erörtern, ob eine Alternative für die Osterfeuer organisiert werden kann. Gemeinsam wurde entschieden, dies z. B. in Alt-Arnsberg in diesem Jahr nicht zu tun. Die Stadt selbst wird auch keine alternativen Veranstaltungen anbieten sondern für das kommende Jahr mit den bisherigen Akteuren im Kontakt bleiben, mit dem gemeinsamen Ziel kreativer und zukunftsfähiger Ideen und Lösungen. „Wir sollten aufpassen und nicht unnötigerweise Traditionsveranstaltungen kaputtreden und politisch werden lassen. Jede und jeder weiß, dass sich viele rechtliche Rahmenbedingungen geändert haben. Und das aufgrund vielfach veränderter örtlicher, gesellschaftlicher und umweltbezogener Veränderungen. Trotzdem gelingt es uns, nahezu alle Veranstaltungen stattfinden zu lassen und so auszurichten, dass alle Veranstalter auch mit der größtmöglichen Sicherheit für die Veranstaltung, für die Teilnehmenden aber auch für sich selber an den Start gehen können. Das gilt für die Osterfeuer, die Schützenfeste und für Stadtfeste wie zum Beispiel den DIES oder das Altstadtdinner. Lasst uns positiv an unsere Feste und Veranstaltungen rangehen und sie für die nächsten Generationen sichern“, so Bürgermeister Ralf Paul Bittner.
Diese Veranstaltungen sind nach momentanen Stand geplant:
•Uentrop: Interessensgemeinschaft Uentrop, auf der Wiese in der Nähe „Zum Schulbruch“
•Holzen: Feuerwehr Holzen, Wiese neben der SGV-Hütte
•Bachum: Vereinsring Bachum, oberhalb der Straße „Zum Heimerich“
•Müschede: Musikverein Müschede, Wendekreis Wicheler Höhe / ehem. Standortübungsplatz
•Neheim: Schützenbruderschaft St. Johannes Baptist Neheim 1607 e.V., auf der Wiese unterhalb des Dorint Hotels (Straße „Zu den drei Bänken“)
•Voßwinkel: Dorfgemeinschaft Voßwinkel, Nähe Franziskusstraße unterhalb des Tennisplatzes
•Niedereimer: Vereinsring Niedereimer, Straße „Zum Eichhahn“ / Am Wannebach
•Bruchhausen: Vereinsring Bruchhausen, „Ruhrwiese“ in der Nähe des Sportplatzes, Am Hackeland 1
•Herdringen: Vereinsring Herdringen, oberhalb Panoramaweg - Richtung Steinbruch
•Neheim-Moosfelde: Schützenverein Moosfelde e.V., Zeltwiese am Bürgerhaus, „Zu den Gärten 69“
•Hüsten: Thomas Vollmer, Riggenweide
•Oeventrop: Brauchtumsverein Osterfeuer Oeventrop e.V., In den Oeren
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