Gericht

Gevelsberg: Nach Unfall wird das Opfer zum Angeklagten

Gevelsberger muss sich vor Gericht verantworten.

Gevelsberger muss sich vor Gericht verantworten.

Foto: David-Wolfgang Ebener / dpa

Gevelsberg.  Ein Wuppertaler fährt einem Gevelsberger auf. Jetzt muss sich der Gevelsberger jedoch als Angeklagter vor Gericht verantworten.

Am 27. Juli 2019 fährt ein Mann in Wuppertal mit seinem Wagen auf das Fahrzeug eines heute 30-jährigen Gevelsbergers auf. Kurz darauf macht der Gevelsberger gegenüber dem Unfallverursacher 7086,44 Euro Schadenersatz geltend. Zu Unrecht, wie in einem Zivilprozess festgestellt wird. Laut eines Gutachters passen die angeführten Schäden am Auto des 30-Jährigen nämlich nicht zum Unfall vom Juli 2019. Vielmehr stammten sie von früheren Kollisionen. Damit sitzt plötzlich der Geschädigte des Unfalls auf der Anklagebank. Und zwar wegen versuchten Betruges.

„Ich habe den Wagen seit 2014. Er hatte in meinem Besitz keinen Unfall“, erklärt der Gevelsberger im Amtsgericht Schwelm. Der Verteidiger moniert, dass sich der Gutachter den Wagen nicht einmal persönlich angesehen, sondern seinen Bericht nur anhand von Fotos und Berechnungen erstellt habe. Der Richterin hingegen fällt etwas anderes negativ auf: Warum lag die Akte so lange bei der Staatsanwaltschaft? Das Interesse an einer Strafverfolgung des Angeklagten scheine nicht sehr groß zu sein. Dementsprechend reagiert sie auch und stellt das Verfahren vorläufig ein.

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Zahlt der bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getretene Gevelsberger 800 Euro an die Staatskasse, wird die Akte endgültig geschlossen.

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