Verkehr

Pkw gerammt und abgehauen: Zeuginnen belasten 84-Jährigen

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Eine Frau ärgert sich über einen Unfallschaden. Ein 84 Jahre alter Ennepetaler muss sich vor Gericht wegen Unfallflucht verantworten.

Eine Frau ärgert sich über einen Unfallschaden. Ein 84 Jahre alter Ennepetaler muss sich vor Gericht wegen Unfallflucht verantworten.

Foto: txn

Ennepetal.  Er soll ihren Pkw gerammt und abgehauen sein: Harte Vorwürfe von Zeugen gegen einen 84 Jahre alten Ennepetaler. Der Fall landete nun vor Gericht.

Als ein 84-Jähriger am Mittag des 31. Januar rückwärts aus einer Parklücke an der Voerder Straße in Ennepetal mit seinem Auto herausfuhr, rammte er ein Fahrzeug, das an einer roten Ampel warten musste und deshalb direkt hinter dem Rentner stand. Das behaupten zumindest die beiden Insassinnen des mutmaßlich beschädigten Wagens. Sie alarmierten die Polizei. Als die Beamten eintrafen, war der 84-Jährige verschwunden.

Eine der Frauen hatte zuvor ein Foto vom Kennzeichen des Ennepetalers gemacht. Daher erging seitens der Polizei Anzeige wegen Unfallflucht gegen ihn. Im Amtsgericht Schwelm zeigte sich der angeklagte Mann fassungslos: „Ich habe sie gar nicht berührt. Ich soll eine Unfallflucht begangen haben? Das ist doch ein Witz.“

Die beiden Frauen aus dem anderen Wagen geben hingegen im Zeugenstand an, der 84-Jährige habe sie sehr wohl angestoßen. „Das wollte er nicht einsehen. Er ist nicht ausgestiegen. Er hat Fahrerflucht begangen“, erklärt die 33-jährige Beifahrerin.

Ihre Schwester, die das Auto gefahren war, sagt hingegen aus, dass der Angeklagte nach dem Zusammenstoß zwar uneinsichtig gewesen sei, dennoch habe er eine Weile in der Nähe des Unfallortes gewartet. Allerdings nicht lange genug: „Als die Polizei gekommen ist, war er weg.“

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Es gibt noch eine neutrale Augenzeugin. Diese wurde zwar geladen, erschien aber nicht zur Verhandlung. Nun gibt es einen Fortsetzungstermin, an dem die Frau vernommen werden soll. Außerdem soll die Frage geklärt werden, ob die an den beteiligten Fahrzeugen vorhandenen Schäden überhaupt kompatibel sind.

Das Verfahren hätte an dem Tag auch beendet werden können. Aber auf das Angebot einer Verfahrenseinstellung gegen die dauerhafte Abgabe seines Führerscheins ließ sich der Rentner nicht ein.

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