Grundschulen

Schwelm: Alles zu den Anmeldungen an den Grundschulen

Die Grundschule Ländchenweg ist eine von vier Grundschulen, an denen in Schwelm nun die Anmeldeverfahren laufen.

Die Grundschule Ländchenweg ist eine von vier Grundschulen, an denen in Schwelm nun die Anmeldeverfahren laufen.

Foto: Bernd Richter / WP

Schwelm.  Achtung Eltern: Die Anmeldungen für die vier Schwelmer Grundschulen beginnen bald. Hier gibt es alle Infos zu dem Verfahren.

Der Fachbereich Familie, Bildung, Sport der Stadt Schwelm weist die Erziehungsberechtigten derjenigen Kinder, die bis zum 30. September 2024 das 6. Lebensjahr vollendet haben, darauf hin, dass die Schulanfänger/innen in Kürze für den Schulbesuch angemeldet werden müssen. Sie können am Mittwoch und Donnerstag, 18./19. Oktober (zusätzlich am 20. Oktober, an der Grundschule Nordstadt) an einer der drei Gemeinschaftsgrundschulen bzw. an der kath. Grundschule angemeldet werden.

+++ Tod des Schwelmebads ist jetzt offiziell besiegelt +++

Termine sollten telefonisch mit den Schulen vereinbart werden:

• städtische Gemeinschaftsgrundschule Engelbertstraße, Engelbertstraße 2, Tel. 3373;

• städtische Gemeinschaftsgrundschule Nordstadt, Hattinger Straße 47, Tel. 3297;

• städtische Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg, Ländchenweg 8, Tel. 14250;

• Bekenntnisschule – städtische katholische Grundschule St. Marien, Jahnstraße 22, Tel. 2472.

Schulleitung trifft Entscheidung

In der Regel ist das Kind bei der Anmeldung persönlich vorzustellen. Dies ist bei der jeweiligen Grundschule zu erfragen. Für die Aufnahme der Personalien sind das Elternanschreiben, die Geburtsurkunde, die beiden Anmeldescheine (farbig), der Impfausweis und ggf. die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht mitzubringen.

+++ Dormakaba: Können Arbeitsplätze noch gerettet werden? +++

Kinder, die nach dem 30. September 2024 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Vorzeitig in die Schule aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

+++ Schwelm, Gevelsberg, Ennepetal: Nichts mehr verpassen mit unserem kostenfreien Newsletter +++

Mehr Artikel aus dieser Rubrik gibt's hier: Ennepetal / Gevelsberg / Schwelm