Energie

So wirkt sich das Heizungsgesetz auf Gevelsberg aus

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Ist eine Wärmepumpe die beste Alternative? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Ist eine Wärmepumpe die beste Alternative? Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Foto: Moritz Frankenberg / dpa

Gevelsberg.  Wie wirkt sich das umstrittene Gesetz auf die Haushalte in Gevelsberg aus? Gibt es einen Bestandsschutz?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, tritt am 1. Januar 2024 in Kraft und wird auch Auswirkungen auf die Haushalte in Gevelsberg haben. Die Stadt informiert über die Inhalte.

Das GEG fordert, dass Heizungen in Neubauten ab 2024 mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Die Umsetzung des Gesetzes für Bestandsgebäude hängt von den verpflichtenden kommunalen Wärmeplanungen ab, also der Prüfung, in welchen Bereichen die Gebäude mit einer klimafreundlichen Wärmelösung versorgt werden können. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern haben bis Mitte 2026 Zeit, die restlichen Kommunen bis 2028. Erst dann gelten die Vorgaben des GEG auch für Bestandsgebäude.

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich den Einsatz verschiedener umweltfreundlicher Heizsysteme, darunter Wärmepumpen, Fernwärme, Pellet- und Holzheizungen, Solarthermie sowie Hybridheizungen, die erneuerbare und konventionelle Energiequellen miteinander kombinieren. Sogar Gasheizungen sind nach 2024 erlaubt, wenn sie wasserstofftauglich und auf eine spätere Umrüstung ausgelegt sind. Sollte kein grüner Wasserstoff zur Verfügung stehen, bestehen ab 2029 zeitlich gestaffelte Anforderungen an den Einsatz von Biogas in diesen Gasheizungen: Beginnend mit 15 Prozent im Jahr 2029, 30 ab 2035 und 60 ab 2040.

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Auch moderne Ölheizungen können ab 2024 noch verbaut werden, sofern sie bis zu 65 Prozent erneuerbare Kraftstoffe beimischen können. Bestehende, funktionierende Öl- und Gasheizungen können weiterhin betrieben werden. Es besteht keine sofortige Austauschpflicht. Erst ab 2045 dürfen Gebäude laut GEG nur noch rein klimafreundlich geheizt werden. Wenn neue Heizungen mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen installiert werden, besteht eine Beratungspflicht für Haushalte durch qualifizierte Energie-Experten.

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Grundsätzlich fördert der Staat den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen mit mindestens 30 Prozent der Kosten. Je nach eigenem Einkommen und dem Zeitpunkt des Heizungstauschs (bis 2028) ist auch eine Förderung bis maximal 70 Prozent möglich. Vermieter können Investitionskosten für den Heizungstausch bis zu 10 Prozent auf die Miete umlegen, vorausgesetzt, sie nehmen Förderungen in Anspruch und ziehen diese von den umlegbaren Kosten ab. Gleichzeitig darf sich die Monatsmiete um nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche erhöhen. Bei weiteren Modernisierungsmaßnahmen greift diese Grenze nicht. Info: www.alt-bau-neu.de/gevelsberg.

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