Hohenlimburg.

„Genehmigungsbescheid ist rechtswidrig“

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Schienen schon vor der Verhandlung skeptisch: Dr. Matthias Lange, Prof. Dr. Martin Beckmann und Dr. Christian Lange (von links).

Schienen schon vor der Verhandlung skeptisch: Dr. Matthias Lange, Prof. Dr. Martin Beckmann und Dr. Christian Lange (von links).

Foto: WP

Hohenlimburg.  Große Erleichterung und auch verhaltener Jubel bei den Mitgliedern der Bürgerinitiative Letmathe; Enttäuschung bei den beiden Geschäftsführern der Hohenlimburger Kalkwerke, Dr. Christian und Dr. Matthias Lange, sowie den rund 20 Mitarbeitern, die gestern Morgen mit dem Bus nach Münster angereist waren.

Denn der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichtes um den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Max Seibert bestätigte vom Grundsatz das am 28. Januar 2013 vom Verwaltungsgericht Arnsberg gesprochene Urteil. Die Stadt Iserlohn hatte vor nunmehr 19 Monaten gegen den immissionsrechtlichen Genehmigungsbescheid der Stadt Hagen als zuständige Genehmigungsbehörde geklagt. Diese hatte den Hohenlimburger Kalkwerken gestattet, eine 9,6 Hektar große Fläche auf Iserlohner Stadtgebiet abzugraben, ohne dass die Iserlohner Gremien gehört worden waren und Einfluss genommen hatten.

Spannender Schlagabtausch

Deshalb hatte sich in Letmathe eine inzwischen mehr als 1000 Mitglieder zählende Bürgerinitiative gegründet, um gemeinsam mit der Stadt Iserlohn das Naherholungsgebiet zu retten. Das ist seit gestern für die nächsten mehr als 15 Jahre gelungen. Ob eine mögliche Aktualisierung und somit eine Änderung des Regionalplanes irgendwann einmal andere Voraussetzungen schaffen wird, so dass der Abbau des Massenkalkes auf Iserlohner Gebiet doch noch genehmigt werden kann, stand gestern nicht zur Diskussion.

Monika Langmann, Sprecherin der Bürgerinitiative, strahlte nach der Urteilsverkündung. „Der Ahm bleibt dran. Wir haben in der kommenden Woche unseren Mitgliedern viel zu berichten.“ Nicht ausschließen wollte sie, dass auch ein Fass aufgemacht werde.

Es war für juristisch geschulte Ohren gestern ein spannender und ebenso qualifizierter Schlagabtausch zwischen den Rechtsvertretern und dem Vorsitzenden Richter des 8. Senats, Prof. Dr. Seibert. Während Prof. Dr. Martin Beckmann (Rechtsanwalt der Kalkwerke) in seiner Argumentation u. a. versuchte, den gültigen Regionalplan auszuhebeln und somit die Erweiterung des Steinbruches auf diesem Weg zu ermöglichen, schien das Gericht zwischenzeitlich auf einen Kompromiss zusteuern zu wollen, um dadurch für die Kalkwerke einen Vorstoß aufs Iserlohner Stadtgebiet zu ermöglichen.

Einvernehmen ist nicht teilbar

Der Rechtsbeistand der Stadt Iserlohn, Dr. Frank Niederstadt, und der Iserlohner Beigeordnete Stefan Bartels vermochten sich mit dem Gedanken, das von der Stadt Hagen erteilte „gemeindliche Einvernehmen zu teilen“ und somit einem Kompromiss die Türen zu öffnen, nicht anzufreunden. Sie blieben hart und lagen mit ihrem „Nein“ letztlich richtig.

Denn Prof. Dr. Seibert betonte nach einstündiger Beratung des Senats in seiner Urteilsbegründung: Weil der Genehmigungsbescheid nicht teilbar sei, sei er rechtswidrig.

Dr. Christian Lange zeigte sich nach dem Urteil und der neuerlichen Niederlage vor Gericht enttäuscht. „Wir werden zunächst einmal mit den Vertretern der Stadt Hagen den Sachstand erörtern.“ Danach werde sein Unternehmen einen Antrag stellen, sich auf Hagener Stadtgebiet erweitern zu können. Wie diese Zeitung berichtete, hatten die Kalkwerke die sogenannte Klinke von einer Erbengemeinschaft erworben, so dass perspektivisch zusätzliche acht Hektar Massenkalk bis zur Stadtgrenze Iserlohn abgebaut werden können.

Bis zum Jahr 2030 müssen sich die HKW-Mitarbeiter deshalb keine Gedanken über ihren Arbeitsplatz machen.

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