Hagen. Schlaglöcher sind nicht nur nervig – sondern für Verkehrsteilnehmer, wie Rad-, oder E-Roller-Fahrer auch echt gefährlich. Was der ADAC dazu sagt:
Auch der Allgemeine Deutsche Automobil-Club Nordrhein-Westfalen (ADAC) warnt vor der Gefahr von Schlaglöchern – vor allem mit Blick auf Motorrad- und Radfahrer. Gerade Zweiradfahrer „können schwer verunglücken, wenn sie ein Schlagloch übersehen“, so der ADAC.
Beim Auto wiederum drohen vorwiegend Sachschäden an Reifen und Radaufhängung. Auf einigen Straßen in NRW-Städten sei es hingegen gar nicht mehr möglich, Schlaglöchern überhaupt auszuweichen, bemängelt der ADAC-Verkehrsexperte Prof. Dr. Roman Suthold: „Jahr für Jahr wird auf den Straßen sichtbar, dass vielen Städten ein ordentliches Erhaltungsmanagement fehlt. Stark betroffene Fahrbahnen müssen richtig saniert werden. Das ist zwar teurer, aber nur so werden die Schäden nachhaltig beseitigt.“
Nur kurzfristig behoben
Das Problem: Im Winter, bei niedrigen Temperaturen, werden Schlaglöcher oft mit Kaltasphalt gestopft. Dadurch wird der Straßenschaden zwar kurzfristig behoben – aber nur vorübergehend: Die Substanz kann sich möglicherweise nicht ordentlich mit der Fahrbahn verbinden und schon im Sommer wieder herausbrechen.
Der ADAC Nordrhein rät, auf betroffenen Strecken besonders aufmerksam zu fahren und die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen anzupassen.
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Zur Haftung bei Schlaglöchern schreibt der ADAC: Städte, Kommunen, das Land oder der Bund haben eine Verkehrssicherungspflicht und müssen Verkehrsteilnehmer vor unvermuteten Gefahrenstellen bewahren oder zumindest warnen. Dazu zählen auch Schlaglöcher. „Der Träger der sogenannten Straßenbaulast haftet allerdings nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass er die Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, zum Beispiel, weil er die Straßen nicht regelmäßig kontrolliert oder ihm bekannte und für die Verkehrsteilnehmer gefährliche Schlaglöcher nicht behoben hat“, erklärt ADAC-Rechtsexpertin Elke Hübner.
Sind Schlaglöcher jedoch gut erkennbar, kann eine Haftung des Straßenbaulastträgers ausscheiden. Je nach Verkehrsaufkommen und Bedeutung kann die Verkehrssicherungspflicht zunächst auch mit einem Warnschild erfüllt sein.
Schlaglöcher an ADAC melden
Mit der kostenlosen App „Läuft’s?“ des ADAC in Nordrhein-Westfalen können alle Bürgerinnen und Bürger Mängel im Straßenverkehr, wie Schlaglöcher oder auch unlesbare Straßenschilder, melden. Die ADAC-Verkehrsexperten leiten die Meldungen zur Bearbeitung dann an die zuständigen Behörden weiter, heißt es dazu.
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