Hagen. Viele Familien in Hagen haben Anspruch auf Zuschüsse – und wissen das gar nicht. Dabei geht es um viel Geld.
Das Land NRW fördert Familien mit bis zu 1080 Euro pro Kind und Schuljahr für die Mittagsverpflegung in einer Tageseinrichtung und bezuschusst mehrtägige Klassenfahrten mit bis zu 150 Euro, wenn die Familien über ein geringes Einkommen verfügen.
Die Mittel aus diesem „Härtefallfonds“ würden aus Hagen aber nur in geringem Maße abgerufen, teilte die Stadtschulpflegschaft mit: „Das liegt wohl daran, dass es nicht bekannt genug ist“, so Vorsitzende Natascha Veneziano: „Leider sind wir als Stadtschulpflegschaft auch erst Ende August auf dieses Förderprogramm aufmerksam geworden.“
Wer keinen Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket habe, aber gerade so über die Runden komme, für den lohne es sich, einen Antrag auf diese Mittel zu stellen, so Veneziano: „Gefördert wird die Teilnahme an einem warmen Essen in einer Kindertageseinrichtung und der Schule.“ Der Antrag müsse für jedes Kind einzeln gestellt und von der entsprechenden Einrichtung/Schule abgestempelt werden: „Da die Hemmschwelle sicher hoch ist, empfehlen wir den Familien, die Anträge vorm Ausfüllen abstempeln zu lassen.“
1080 Euro pro Schuljahr
Bei der Mittagsverpflegung beträgt die Zuwendung pauschal 1080 Euro je Kind und Schuljahr, bei mehrtägigen Klassenfahrten maximal 150 Euro. Wie Frau Veneziano ausführte, könne maximal eine Zuwendung pro Kind und Schuljahr beantragt werden.
Familien, für die eine solche Förderung in Frage kommt, sollten sich direkt an ihre Tageseinrichtung bzw. Schule wenden und einen Antrag (Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“) stellen, über den dann bei der Stadt Hagen entschieden wird. Bei der Antragstellung erfahren Eltern zudem, ob und welche Unterlagen und Bescheinigungen noch vorgelegt werden müssen.
Grundsätzlich werden benötigt: vollständig ausgefülltes Antragsformular, Ablehnungsbescheid über Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag (falls vorhanden), Kontoauszüge der letzten drei Monate, aktueller Mietnachweis, Nachweis über Kredit- und alle sonstigen Zahlungsverpflichtungen, Einkommensnachweis der letzten drei Monate.
Die Stadtschulpflegschaft empfiehlt, den Antrag bei der Stadt Hagen schnellstmöglich, spätestens aber bis zum 15. Oktober einzureichen.
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