Herdecke. Die Feuerwehr muss gleich zwei ehemalige Lagerfeuer im Wald löschen. Sie warnt vor der Gefahr, gerade bei der derzeitigen Trockenheit.
Die freiwillige Feuerwehr Herdecke war am Wochenende mehrfach im Einsatz. Eine hilflose Person hinter einer Wohnungstür wurde am Freitag um 16.54 Uhr aus der Habigstraße gemeldet. Die Feuerwehr öffnete die Tür mit einem Bolzenschneider. Außerdem stand in einer Arztpraxis in der Wetterstraße ein Fenster im ersten Obergeschoss offen. Der Praxisinhaber war nicht erreichbar. Die Feuerwehr konnte das Fenster über eine Steckleiter von außen schließen.
Aber auch in der Nacht zu Samstag blieb es nicht ruhig: Ein Lagerfeuer in Waldnähe wurde um 1.23 Uhr gemeldet. Neben dem Regenrückhaltebecken Ender Talstraße brannte ein Lagerfeuer. Hier hatte offenbar zuvor ein „kleiner Umtrunk“ stattgefunden. Das Feuer wurde von der Feuerwehr mit einem C-Rohr abgelöscht.
25.000 Euro Bußgeld
Zudem wurde ein Brandmeldealarm aus dem Gemeinschaftskrankenhaus am Samstag um 11.42 Uhr gemeldet. Bei der Erkundung wurde festgestellt, dass der Melder durch Baustaub ausgelöst wurde. Schließlich wurde am Samstag noch ein Kleinbrand aus dem Waldgebiet am Kallenberger Weg um 14.29 Uhr gemeldet. Dort brannten mitten im unwegsamen Gelände die Reste eines Lagerfeuers. Zu dieser Einsatzstelle musste die Feuerwehr schon öfters ausrücken. Offenbar hatten sich hier in der Nacht wieder einige Personen versammelt. Das Feuer wurde mit mehreren Löschrucksäcken abgelöscht.
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Zum Stichwort Waldbrand appelliert die Feuerwehr: Derzeit besteht die Waldbrandstufe 3 von 5. Es hat aber seit einigen Tagen nicht mehr geregnet, so dass der Boden sehr trocken ist. Es besteht dadurch die Gefahr, dass sich Brände schnell ausbreiten. Die Feuerwehr warnt dringlich vor solchen Feuern im Wald und in Waldnähe. Zufahrten zu Waldgebieten müssen stets frei sein. Dort solle nicht geparkt werden. Das Rauchen im Wald ist von März bis Oktober gemäß dem Landesforstgesetz verboten. Auch das Grillen sowie Entzünden von Lagerfeuern ist verboten (Abstand zum Waldgebiet mindestens 100 Meter). Wer dagegen verstößt handelt ordnungswidrig und riskiert ein Bußgeld bis 25.000 Euro.
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