Fröndenberg. Strom- und Gaspreisbremsen sind längst beschlossen. Doch die Stadtwerke haben mit der Umsetzung zu kämpfen. Was Kunden wissen müssen.
Die Stadtwerke Fröndenberg-Wickede arbeiten mit Hochdruck an der gesetzeskonform zur Umsetzung der Energiepreisbremsen. Im April soll es nun so weit sein.
Insbesondere die Implementierung der notwendigen IT-Lösungen gestalte sich aufwendig und sei in der Kürze der kaum zu realisieren gewesen. Denn: Es müssen komplexe Tarifstrukturen und Sonderfälle berücksichtigt werden. Um die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, müssten zudem rechtliche Anforderungen geprüft, technische Prozesse in einem Massenmarkt installiert und Probeläufe durchgeführt werden.
Umsetzung ist anstrengend
Ursprünglich wollten die Stadtwerke Fröndenberg-Wickede, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, die Effekte der Gas- und Strompreisbremse für die Monate Januar, Februar und März im Laufe des Monats März abrechnen und den Kunden gutschreiben. Nun verschiebt sich die Maßnahme um etwa vier Wochen. Daher werden die Entlastungen an die Kunden beginnend erst mit dem April-Abschlag weitergeben. Wichtig dabei: „Alle Kunden werden die ihnen zustehenden Entlastungen in voller Höhe erhalten“, versprechen die Stadtwerke.
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Vertriebsleiter Michael Freitag: „Wir begrüßen die Preisbremsen ausdrücklich, lediglich die Umsetzung ist für uns anstrengend und unbefriedigend – genauso wie für unsere Kunden. Wir sind da nicht allein betroffen, sondern stehen in einer Reihe mit vielen anderen Versorgern in ganz Deutschland.“ Wie so oft stehe auch bei diesem Projekt die Sorgfalt im Vordergrund. „Das kostet allerdings Zeit.“ Konkret bedeutet dies für die Kundinnen und Kunden mit automatischer Abbuchung, dass die Abschlagszahlung für den Monat März von den Stadtwerken in bekannter Höhe am heutigen 17. März eingezogen wird. Kunden, die Ihren Strom- oder Gasabschlag selbst überweisen, sollen dies auch für den Monat März in gewohnter Höhe tun. Mit dem April-Abschlag wollen die Stadtwerke Fröndenberg-Wickede dann alle Entlastungsbeträge rückwirkend ab Januar 2023 berücksichtigen und entsprechend verrechnen.
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Alle betroffenen Kundinnen und Kunden der Stadtwerke sollen zudem noch im März 2023 ein ausführliches und individuelles Anschreiben mit allen wichtigen Informationen erhalten.
Sorgfalt über Schnelligkeit
Frühzeitig hatte bereits der Fachverband BDEW (Bund der Energie- und Wasserversorger) gewarnt: „Die zwei Monate für die Umsetzung der Entlastungen sind sehr knapp bemessen. Die Preisbremsen mit der nötigen Sorgfalt umzusetzen, braucht es Zeit, die rechtlichen Anforderungen genau zu prüfen, technische Prozesse in einem Massenmarkt zu installieren, Probeläufe durchzuführen und auch noch Gelegenheit zu haben, aufgetretene Fehler zu korrigieren.“ Hinzu komme der hohe Aufwand der Regelungen für Geschäftskunden. Auch die Verbraucherzentrale NRW sieht die Schuld bei der Bundesregierung: „Ich würde der Branche da keinen Vorwurf machen“, so Energieexpertin Christina Wallraff. Die Bundesregierung habe zu viel Zeit verstreichen lassen.
Unter www.sfw-ruhr.de haben die Stadtwerke Informationen zusammengestellt. Informationen können auch telefonisch (02373 759-333) oder per E-Mail (info@sfw-ruhr.de) bei den Stadtwerken angefordert werden.
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