Verkehrslenkung

Ampel vor dem Amtsgericht zeigt für Fußgänger zu kurz Grün

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Sie war jetzt auch Diskussionsthema in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen: die Fußgängerampel vor dem Amtsgericht an der Poststraße.

Sie war jetzt auch Diskussionsthema in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen: die Fußgängerampel vor dem Amtsgericht an der Poststraße.

Foto: Thomas Gödde

Oberhausen/Stadtmitte.  Selten können Fußgänger die Poststraße innerhalb einer Grünphase überqueren. Bezirksvertretung Alt-Oberhausen fordert Änderung.

Fußgänger, die vom Friedensplatz kommen und vor dem Amtsgericht die Poststraße überqueren wollen, benötigen dazu immer zwei Ampelphasen. Das hält BOB-Stadtverordneter Peter Bruckhoff für nicht länger zumutbar, zumal vor kurzem für Radfahrer, die das gleiche Problem hatten, Abhilfe geschaffen wurde. In der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen sprach er damit ein heikles Thema an.

Denn mit Hilfe der CDU-Fraktion hatte er dort den Antrag eingebracht, die Verwaltung möge prüfen, wie es möglich gemacht werden kann, dass Fußgänger diese Fußgängerampel im Zuge einer einzigen Grünphase überqueren können. „Der Fußgänger hat das Nachsehen. Er muss immer auf der Mittelinsel warten“, klagte Bruckhoff. Da sollten doch lieber die Au­tofahrer ein paar Sekunden länger bequem in ihren Autos warten, wenn das Problem dadurch behoben wäre.

Radfahrer haben freie Fahrt

Sabine Janclas, zuständige Bereichsleiterin bei der Stadt, versuchte, ihm seinen Prüfauftrag auszureden. „Bei den Radfahrern konnten wir mit Hilfe von Wärmebildkameras eine Erleichterung erreichen“, erklärte sie. Der Radfahrer wird demnach schon, noch bevor er die Ampel mit ihrem Druckknopf erreicht hat, erfasst und auf diese Weise die Fußgängerampel angefordert. Erreicht er sie dann, erhält er gleich auf der gesamten Fahrbahnbreite grünes Licht.

So ähnlich stellte sich das Peter Bruckhoff auch für Fußgänger vor. Aber das sei nicht so einfach, begründete Janclas. Da gebe es einerseits Richtlinien darüber, wie lange Ampelphasen dauern dürften und wer dabei wie Vorrang habe. Außerdem habe man es vor dem Amtsgericht mit komplizierten Verkehrsbeziehungen zu tun. Linienbusse, die sich vom Busbahnhof einfädeln würden, seien ebenso zu berücksichtigen wie die Linksabbieger in die Tannenbergstraße. Außerdem sei die Ampelschaltung mit dem nächsten Verkehrsknoten verflochten, der Gabelung Chris­tian-Ste­ger-Straße/Havenstein­straße.

Zu Lasten des Autoverkehrs

„Jede Ver­längerung der grünen Ampelphase für Fußgänger geht zu Lasten des Au­toverkehrs“, erklärte sie. Schließlich ha­be die Minute nur 60 Sekunden. Würde man die Grünphase für Fußgänger verlängern, wäre keine Koordination mit dem benachbarten Knoten mehr möglich, würden alle mit ei­nem größeren Verkehrschaos dafür bezahlen müssen. „Ich sehe da im Moment keinen Handlungsbedarf“, erklärte Janclas.

Sie verwies stattdessen auf das vom Rat in Auftrag gegebene Gesamtkonzept zur Verbesserung der Nahmobilität in der Innenstadt. „Es sollte dabei beraten werden“, so Janclas. Das sah auch Beigeordnete Sabine Lauxen so. „Wir tun den Fußgängern nichts Gutes, wenn wir nur an einer Stelle eingreifen“, erklärte sie. Die vernünftige Vernetzung aller Regelungen sei entscheidend.

Peter Bruckhoff beharrte darauf, das Problem separat zu überprüfen. Und Marc Hoff (FDP) erinnerte daran, dass eine längst beschlossene Planung zum Umbau der Poststraße auch nie umgesetzt worden sei. Der Prüfauftrag wurde einstimmig angenommen.

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Stadtverordnete wie Peter Bruckhoff haben beratendes Stimmrecht in der Bezirksvertretung, in deren Gebiet sie wohnen oder bei der Wahl zum Rat der Stadt kandidiert haben.

Das bedeutet, dass sie zu vorhandenen Tagesordnungspunkten Anträge zur Sache stellen dürfen oder Anträge zur Geschäftsordnung, zum Beispiel auf Vertagung einer Angelegenheit. Natürlich dürfen sie sich auch so zu Wort melden oder Fragen stellen. Nur mit abstimmen dürfen sie selbst über ihre eigenen Anträge dort nicht.

Tagesordnungspunkte selbst beantragen, das dürfen nur Fraktionen aus mindestens zwei Bezirksvertretern oder – fraktionsübergreifend – ein Fünftel der Bezirksvertreter. Deshalb bediente sich Bruckhoff dazu der CDU.

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