Durchsuchung

Siegen: Razzia in Nagelstudio, 3 Vietnamesen vor Abschiebung

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Der Zoll ermittelt gegen die Betreiberin des Nagelstudios in Siegen (Symbolbild).

Der Zoll ermittelt gegen die Betreiberin des Nagelstudios in Siegen (Symbolbild).

Foto: Fabian Strauch / Fabian Strauch / FUNKE Foto Services

Siegen.  Immer wieder soll die Inhaberin eines Nagelstudios in Siegen Vietnamesen illegal beschäftigt haben, so der Verdacht des Hauptzollamts Dortmund.

Nach der Durchsuchung eines Nagelstudios in Siegen wurden drei Männer aus Vietnam festgenommen. Das zuständige Hauptzollamt Dortmund hatte einen Hinweis erhalten und bereits am Mittwoch, 13. September, die Räume überprüft. Im Einsatz waren demnach Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Bei den Festgenommenen handelt es sich um drei ausländische Angestellte des Nagelstudios, die keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnten, teilt der Zoll nun mit.

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Aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts wurden die Männer bei der Polizei erkennungsdienstlich behandelt, um ihre Identität festzustellen. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um vietnamesische Staatsbürger im Alter von 18, 22 und 24 Jahren handelt. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Nach Überstellung der drei Vietnamesen an die Ausländerbehörde der Stadt Siegen prüft diese nun deren Abschiebung.

Wie der Zoll weiter feststellte, handelte es sich bei den Männern nicht um die ersten Landsleute der vietnamesischen Arbeitgeberin, die angeworben wurden, um in dem Nagelstudio in Siegen zu arbeiten. Weil die Arbeitnehmer überdies nicht zur Sozialversicherung gemeldet waren, besteht außerdem der Verdacht, dass Beiträge vorenthalten wurden. Daher durchsuchte der Zoll mit Unterstützung der Polizei das Geschäft und die Wohnung der Inhaberin, um weitere Beweismittel zu sichern. Die weiteren Ermittlungen, darunter die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen und Speichermedien durch den Zoll, dauern an.

Ausländer illegal beschäftigen kann richtig teuer werden – es droht auch Gefängnis

Illegale Ausländerbeschäftigung kann mit einer Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro geahndet werden, so das Hauptzollamt. Beim Nichtabführen von Sozialabgaben, dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.

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Unionsbürger haben das Recht, sich fast ohne Beschränkungen und ohne besondere Erlaubnis in den anderen Staaten der EU aufzuhalten und dort erwerbstätig zu sein. Sie werden dabei in fast jeder Hinsicht den Staatsangehörigen des anderen Staates rechtlich gleichgestellt. Dieses Recht bezeichnet man als „Freizügigkeit“. Ausländerinnen und Ausländer, die nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammen, benötigen in aller Regel für die Einreise, den Aufenthalt und die Arbeitsaufnahme in Deutschland einen Aufenthaltstitel. Ohne diesen ist ihre Beschäftigung illegal. Zudem arbeiten sie „schwarz“, haben weder Kranken- noch Unfallversicherung, keinen Anspruch auf Altersversorgung oder Arbeitslosengeld. Die Beiträge hierfür spart sich der Arbeitgeber und erhöht damit illegal seinen Gewinn.

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