Anliegerbeiträge

Sorge: Trotz Gesetzesänderung bleiben Straßenausbaugebühren

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Mit diesen Protest- und Wahlplakate zum Thema KAG machte die Interessengemeinschaft zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kräftig für ihr Anliegen geworben.

Mit diesen Protest- und Wahlplakate zum Thema KAG machte die Interessengemeinschaft zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge kräftig für ihr Anliegen geworben.

Foto: Eberhard Demtröder

Siegen-Wittgenstein.  Diana Borawski, Susanne Linde und Christa Guardia sind nicht zufrieden mit dem Gesetzentwurf, weil nach wie vor einige Härtefälle ungeklärt sind.

Kaum ist der Gesetzesvorschlag zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auf dem Tisch, regt sich selbst bei den Kritikern der Interessengemeinschaft zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge die Sorge, dass vielleicht dich nicht alle Bürgerinnen und Bürger davon profitieren können. Das machen Susanne Linde aus Feudingen, Christa Guardia aus Erndtebrück und Diana Borawski aus Netphen jetzt in einer Stellungnahme deutlich.

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Aber zunächst folgt ein Lob: „Nach Durchsicht des Entwurfs freuen wir uns außerordentlich, dass nach jahrelangem Protest und Veröffentlichung der Förderrichtlinie nun endlich eine gesetzliche Änderung in Form eines Gesetzentwurfs vorliegt. Viele Betroffene haben nicht mehr daran geglaubt, dass die Landesregierung ihr Wahlversprechen noch einhält und zeigten sich besorgt, als auch im Jahre 2022 und 2023 noch Beitragsbescheide verschickt worden sind.“

Euphorie wird gebremst

Aber bei aller Euphorie gießen Borawski, Guardia und Lind auch Wasser in den Wein: „Zwei Aspekte im Entwurf sind uns jedoch aufgefallen, die während der kommenden Beratung nochmals diskutiert werden sollten.“

Konkret geht es um die einen Punkt, den auch bereits der Bad Laaspher SPD-Kommunalpolitiker Samir Schneider angesprochen hatte. Im Gesetzestext heißt es: „Mit dem Beitragserhebungsverbot für künftige Straßenausbaumaßnahmen entfällt die bisher in § 8a enthaltene Verpflichtung ein Straßen- und Wegekonzept aufzustellen sowie verpflichtende Anliegerversammlungen bei entsprechenden Ausbauvorhaben durchzuführen.“

Grade aber Straßen- und Wegekonzepte sorgten für Transparenz und seien Bürgerfreundlich, so die Vertreterinnen der Interessengemeinschaft. Bürger seien im bisherigen Verfahren frühzeitig informiert worden und konnten in den Anliegerversammlungen ihre Ideen miteinbringen. „Es wäre schade, wenn man hier von einer Anliegerbeteiligung wieder abweichen würde und betroffene Anwohner erst mit Eintreffen der Bagger erfahren würden, dass ihre Straße grundhaft saniert wird“, schreiben die drei Unterzeichnerinnen.

Härtefälle berücksichtigen

Darüber hinaus finde man im Gesetzentwurf keine Regelung für Härtefälle. „Die Landesregierung scheint hier den Appell diverser betroffener Anliegerinnen und Anlieger nicht gehört zu haben, die in den Jahren 2022 und 2023 ihren Beitragsbescheid in voller Höhe erhalten haben und eben nicht unter die Förderrichtlinie gefallen sind.“

Borawski, Linde und Guardia verweisen auf die Ministerin Ina Scharrenbach, die selbst geschrieben habe, dass 15 Anträge nicht bewilligt worden seien und so hunderte Anliegerinnen und Anlieger trotz Förderrichtlinie zahlen mussten.

Nach wie vor Ungerechtigkeiten

So hatten betroffene Anlieger aus Schleiden und Ennepetal, lautstark auf die Ungerechtigkeit aufmerksam gemacht. „Die Aussage im Gesetzentwurf, dass ‘de facto umlagefähige Straßenausbaubeiträge, die auf entsprechende Maßnahmen seit dem 1. Januar 2018 entfallen, im Land Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2020 abgeschafft’ sind, ist irreführend, weil es nach der Einführung der Förderrichtlinie trotzdem noch zahlungspflichtige Beitragsbescheide gegeben hat.“

Neben der gesetzlichen Abschaffung der Straßenbaubeiträge würden die Bürgerinitiativen es begrüßen, wenn die Landesregierung eine Regelung für die Einzelfälle fände, die 2022 und 2023 noch zahlen mussten, obwohl ausreichend Mittel im Fördertopf vorhanden waren. „In den kommenden acht Monaten wird sich zeigen, ob die Landesregierung sich an ihr Versprechen hält und Nordrhein-Westfalen ein weiteres Bundesland wird, das keine Straßenbaubeiträge erhebt.“

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